Erstberatung
In einem persönlichen Erstberatungsgespräch stellen wir mit Ihnen gemeinsam fest, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind. Dabei finden Ihre individuellen Bedürfnisse volle Berücksichtigung. Unser Portfolio reicht von A wie Abschreibung bis Z wie Zinsen. Eine Steuererklärung oder Buch-führung kann ebenso inbegriffen sein, wie ein Coaching zur Ablaufoptimierung.
Unternehmensberatung
Ob in Momenten des Wachstums oder in Krisensituationen - stets gilt es Chancen zu erkennen, Potenziale zu aktivieren und Probleme zu lösen. Wir unterstützen Sie beim substanziellen und innovativen Ausbau Ihrer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit.
Nachfolgeberatung / Veräußerung
Gestaltungsberatung / Umgestaltungen
Steuerberatung
Bei uns können Sie sich um Ihr Alltagsgeschäft kümmern. Wir übernehmen gern alle Aufgaben, die Sie in steuerlichen Angelegenheiten entlasten. Unser Steckenpferd ist die steuerliche Neuausrichtung. Selbstverständlich decken wir auch das komplette Basisprogramm ab. Laufende Finanzbuchhaltungen gehören zu unserem Tagesgeschäft. Gern übernehmen wir auch die Erstellung von Jahresab-schlüssen. Haben Sie Probleme im Umgang mit der Bürokratie?
Wir räumen Ihnen souverän viele Stolpersteine aus dem Weg.
Sei es z.B. bei:
Aktiv sind wir auch in folgenden Bereichen:
Betriebswirtschaftliche Beratung
Nachfolgeberatung / Veräußerung
Kasse
Betriebsprüfung
Selbstanzeigen
Jahresabschlüsse
Umsatzsteuer
Steuerdeklaration
Buchführung
Lohnbuchführung
Internationales Steuerrecht
Dienstleistungsunternehmen
Wir optimieren Ihren Umsatz und Ihre Kosten durch: Die Einführung von Leistungser-fassungssystemen für Mitarbeiter. Die Betreuung von Vor- und Nachkalkulationen von Aufträgen mit entsprechender Handlungsanweisung Schaffung von Anreizsystemen für Mitarbeiter durch steuerliche Optimierungen und Festlegung von ZielvereinbarungenHandelsunternehmen
Wir begleiten Sie u.a. bei:
Non-profit
Honorar
Das Honorar bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (künftig: StBGebV). Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen wird nach dem Gegenstandswert ermittelt. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet. Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.Vorgenommene Erbfolge
Unterlagen
Unterlagen können Sie per Post, persönlich oder online zusenden.
Fazit
Bei uns sind sie ganzheitlich aufgehoben, um Ihr Unternehmen voranzubringen!